Unbrennbare (sogenannte inerte Abfälle) und nicht verwertbare Abfälle werden deponiert. Diese Abfälle müssen bestimmten Kriterien der Abfallablagerungsverordnung entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
Für gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung ist ein Entsorgungsnachweis erforderlich. Die dort mit * bezeichneten Schlüsselnummern sind gefährliche Abfälle.
Für nicht gefährliche Abfälle benötigen wir einen Entsorgungsantrag.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie dem Weiterführenden Link entnehmen.
Diese sind bei der Reststoffdeponie bar zu bezahlen.