Rotes Kennzeichen ("Händlerkennzeichen") beantragen oder verlängern

Rote Kennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Mit einem roten Kennzeichen dürfen Sie folgende Fahrten durchführen:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten innerhalb Deutschland

Für das rote Kennzeichen muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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