Rotes Kennzeichen ("Händlerkennzeichen") beantragen oder verlängern
Beschreibung
Rote Kennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen. Mit einem roten Kennzeichen dürfen Sie folgende Fahrten durchführen:
Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
Überführungsfahrten innerhalb Deutschland
Für das rote Kennzeichen muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.
Ablauf
Ein rotes Kennzeichen ("Händlerkennzeichen") können Sie online beantragen. Ihr Führungszeugnis können Sie online oder persönlich beim Bürgeramt Mitte oder bei den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd beantragen.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) für rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.)
Nachweis über den verkehrssicheren Abstellplatz für das Fahrzeug
Gewerbeanmeldung
Führungszeugnis/Gewerbezentralauskunft zur Vorlage bei einer Behörde
Handelsregisterauszug
Nachweis einer Gewerbeanmeldung
Vollmacht des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigten
amtliche/s Ausweisdokument/e des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigte
Falls Ihr Führungszeugnis nicht innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung bei der Zulassungsbehörde ist, muss Ihr Antrag kostenpflichtig durch Bescheid abgelehnt werden.
Voraussetzungen
Sie sind volljährig.
Der Betriebssitz / die Niederlassung Ihres Gewerbes oder Handelsunternehmens befindet sich in Nürnberg.
Gebühren
Auslagen und Gebühren bei der Online-Antragstellung: 29,10 Euro Bei der Abholung des roten Kennzeichens: 152,50 Euro (Die Gebühr kann je nach Zuteilungszeitraum variieren.)
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, bekommen Sie einen kostenpflichtigen Bescheid über die entstandenen Auslagen und Gebühren in Höhe von 39 Euro.