Rotes Kennzeichen für Oldtimer beantragen und verlängern
Beschreibung
Oldtimer können auch ohne Zulassung ein rotes Kennzeichen erhalten. Damit dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:
Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen
Probe- und Überführungsfahrten
Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung und Pflege
Für historische Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Das Kennzeichen wird befristet zugeteilt und kann danach verlängert werden.
Ablauf
Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge können Sie nur vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Bitte vereinbaren Sie hierfür online einen Termin. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original bzw. bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II alle sonstigen Fahrzeugdokumente, ggf. Eigentumsnachweis
Oldtimergutachten
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Für die Zuteilung eines roten Kennzeichens für Ihren Oldtimer ist ein behördliches Führungszeugnis erforderlich. Dieses können Sie online oder bei Ihrer Wohnortgemeinde beantragen. Der Verwendungszweck ist "Beantragung eines roten Dauerkennzeichens". Als Adressat ist die Stadt Nürnberg, Ordnungsamt - Kfz-Zulasssung, Rathenauplatz 18, 90489 Nürnberg anzugeben.
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Fristen
Ideal ist es, das behördliche Führungszeugnis zeitgleich mit der Terminvereinbarung zu beantragen, da es innerhalb von zwei Monaten bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorliegen muss.
Voraussetzungen
Der Wohnort/Firmen-/Vereinssitz liegt in Nürnberg.
Das Fahrzeug wurde von einem Gutachter als Oldtimerfahrzeug eingestuft.
Bearbeitungsdauer
bis zu zwei Monate
Gebühren
Gebühr bei Antragstellung: 29,10 Euro Diese wird auch bei Ablehnung des Antrags einbehalten.
Gebühr bei Zuteilung von roten Kennzeichen (abhängig von der Dauer): max. 200 Euro
Wenn Ihr Antrag abgelehnt werden muss, bekommen Sie einen kostenpflichtigen Bescheid über die entstandenen Auslagen und Gebühren in Höhe von 39 Euro.