Saisonkennzeichen beantragen, auf Saisonkennzeichen wechseln oder Zeitraum ändern
Beschreibung
Mit dem Saisonkennzeichen kann ein Fahrzeug in einem jährlich wiederkehrenden Zeitraum z. B. März bis Okober gefahren werden. Das Saisonkennzeichen kann für mindestens zwei und höchstens elf Monate verwendet werden. Auf dem Kennzeichen wird der Saisonzeitraum in Monaten z. B. 03-10 angegeben. Das Saisonkennzeichen ist gültig vom ersten Tag des Saisonzeitraum z. B. 1.3. bis zum letzten Tag des Saisonzeitraums z. B. 31.10. Auch ein Oldtimer- (H) oder Elektrofahrzeugkennzeichen (E) können Sie mit Saisonkennzeichen kombinieren.
Ablauf
Falls Sie von einem schwarzen auf ein Saisonkennzeichen wechseln möchten, können Sie bei einem persönlichen Vor-Ort-Termin das Kennzeichen beantragen. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin für "Sonstige Kfz-Angelegenheiten". Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Für die Dienstleistung "Saisonkennzeichen" können Sie unser iKfz-Portal (Online-Dienst) nutzen, wenn Sie gleichzeitig zum Beispiel ein Fahrzeug anmelden, ein gebrauchtes Fahrzeug ummelden oder zulassen oder den Zeitraum des Saisonskennzeichens ändern möchten.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
bisherige/s Kennzeichenschild/er
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Bearbeitungsdauer
Ihr Anliegen wird bei Ihrem Vor-Ort-Termin abschließend bearbeitet.
Gebühren
30 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.