Saisonkennzeichen beantragen, auf Saisonkennzeichen wechseln oder Zeitraum ändern

Mit dem Saisonkennzeichen kann ein Fahrzeug in einem jährlich wiederkehrenden Zeitraum z. B. März bis Okober gefahren werden. Das Saisonkennzeichen kann für mindestens zwei und höchstens elf Monate verwendet werden. Auf dem Kennzeichen wird der Saisonzeitraum in Monaten z. B. 03-10 angegeben. Das Saisonkennzeichen ist gültig vom ersten Tag des Saisonzeitraum z. B. 1.3. bis zum letzten Tag des Saisonzeitraums z. B. 31.10. 
Auch ein Oldtimer- (H) oder Elektrofahrzeugkennzeichen (E) können Sie mit Saisonkennzeichen kombinieren. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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