Vermietung von Schulräumen
Beschreibung
Zuständig für die Genehmigung der Nutzung von Schulräumen der öffentlichen Schulen der Stadt Nürnberg ist das Referat für Schule und Sport in Abstimmung mit der jeweils betroffenen Schule bzw. bei Vermietungen im Berufsbildungszentrum das Amt für Berufliche Schulen.
Informieren Sie sich unter 'Weiterführende Informationen'.
Alle zuständigen Einrichtungen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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