Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge beantragen
Beschreibung
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.
Die Fahrberechtigung gilt nur im Inland (und in Österreich) für die ehrenamtliche Aufgabenerfüllung der oben genannten Organisationen.
Die Fahrberechtigung erlischt mit der Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis. Während eines Fahrverbotes darf von der Fahrberechtigung kein Gebrauch gemacht werden.
Ablauf
Eine Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Hinweis: Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen Sie vor der Ausstellung der Sonderberechtigung einen Kartenführerschein beantragen. Bei Terminvereinbarung beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich auch der Termin "Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein)" gebucht werden muss.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Führerschein
zusätzlich bei Papierführerschein: Karteikartenabschrift der ausstellenden auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anzufordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen. Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
Voraussetzungen
Hauptwohnung in Nürnberg
Kartenführerschein
Zugehörigkeit zu einer der genannten Organisationen
Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B - seit mindestens zwei Jahren
organisationsinterne (Fahr-)Ausbildung
organisationsinterne (Fahr-)Prüfung
Bearbeitungsdauer
Die Sonderfahrberechtigung erhalten Sie direkt vor Ort, wenn Sie bereits einen Kartenführerschein oder vorläufigen Führerschein besitzen.