Durchführung von sozialen Trainingskursen nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Ablauf
Soziales Training ist für Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts bestimmt, die wegen einer Straftat (keine »Bagatelldelikte«) erstmals oder wiederholt vor dem Jugendgericht stehen und eine entsprechende richterliche Weisung erhalten haben. Von den jungen Menschen wird eine Auseinandersetzung mit der Straftat und ihren Folgen gefordert. Ziel ist, sozial anerkannte Verhaltensweisen einzuüben. Im Mittelpunkt stehen lebenspraktische Fragen aus dem Alltag der Teilnehmer (Schulden, Wohnen, Schule und Ausbildung, etc.). Das Soziale Training erfolgt auf Weisung des Jugendgerichts.
Der Allgemeine Sozialdienst informiert über die verschiedenen und vielfältigen Angebote der Hilfe zur Erziehung in oder außerhalb der Familie.
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 14 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Bereitschaftsdienstzeiten der Bezirkssozialarbeit: Die Fachkräfte der Bezirkssozialarbeit sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr zu erreichen.