Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz beantragen (Vertriebene aus der Ukraine)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz können Sie beantragen, wenn Sie als vertriebene Person länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten.
Erklärvideo
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Nachweis über den Wohn- oder Aufenthaltsort
Nachweis über das Datum der Einreise in den Schengen-Raum und nach Deutschland
Nachweis über das Aufenthaltsrecht in der Ukraine
Nachweis über die Ausbildung oder Arbeit (Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbestätigung)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.