Verpflichtungserklärung - Sperrkonto aufheben/Verwahrgeld freigeben

Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben Sie eine Bankbürgschaft oder Sparbuch mit Sperrvermerk (auch: Sperrkonto) zugunsten der Stadt Nürnberg oder ein Verwahrgeld als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt.

Das Sperrkonto kann aufgehoben oder das Verwahrgeld freigegeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist
  • das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen
  • das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt
  • Sie uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben können

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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