Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen (Wiederlader, Vorderladerschützen, Böller) im nichtgewerblichen Bereich umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Ablauf
Sie können die Erlaubnis online beantragen. Übermitteln Sie uns hierfür den ausgefüllten PDF-Antrag über das Kontaktformular. Alternativ können Sie die Erlaubnis per Post oder vor Ort beantragen. Für die Antragstellung vor Ort ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
amtliches Ausweisdokument
Fachkundenachweis
Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Fachkunde (zum Nachweis Ihrer Fachkunde legen Sie bitte das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vor). Für die Teilnahme am Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese können Sie ebenfalls mit der PDF "Antrag nach § 27 Sprengstoffgesetz" beantragen.
(gewerbliches oder privates) Bedürfnis
*Das Ordnungsamt holt zur Prüfung der Zuverlässigkeit Auskünfte bei folgenden Stellen ein: