Sprühschablonenwerbung und Streetbranding
Beschreibung
Sprühschablonenwerbung und Streetbranding dürfen auf öffentlichen Flächen nicht aufgebracht werden. Eine Erlaubnis hierzu wird nicht erteilt.
Werden sie dennoch aufgebracht, stellt das eine unerlaubte Sondernutzung dar, für die vom Liegenschaftsamt Sondernutzungsgebühren festgesetzt werden.
Zusammenarbeit / Kooperationspartner
Liegenschaftsamt Nürnberg
Bürgeramt Nord
Bürgeramt Ost
Bürgeramt Süd
Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf
Bürgerämter der Stadt Nürnberg
Weiterführende Informationen
Bei festgestellten unerlaubten Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen werden Bußgeldverfahren und/oder Verwaltungsverfahren eingeleitet.
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<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
Bildquellen:
Titelbild © Uwe Niklas / Stadt Nürnberg