Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Üblicherweise ist zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit Ihr Personalausweis oder der Pass ausreichend.

Gegenüber Gerichten und sonstigen Dritten benötigen Sie in bestimmten Fällen einen urkundlichen Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das kann zum Beispiel bei Adoptionen der Fall sein.

Dann wird die deutsche Staatsangehörigkeit überprüft. Ist diese Überprüfung erfolgreich, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Amt für Migration und Integration

Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht

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