Die Leihfristen sind je nach Medienart unterschiedlich. Das Fälligkeitsdatum finden Sie auf dem Ausleihbeleg und im Benutzerkonto. Sie können die Leihfrist Ihrer Medien einmal kostenlos verlängern, sofern keine Vormerkung von anderen Benutzern vorliegt.
Die Rückgabe der Medien erfolgt immer in der Bibliothek, in der sie ausgeliehen wurden. Werden Medien nicht zurückgegeben bzw. die Leihfristen verlängert, fallen Verzugsgebühren an.
Für das Ausleihen von Medien und die Nutzung digitaler Angebote der Stadtbibliothek ist ein Bibliotheksausweis notwendig. Erwachsene zahlen eine Jahresgebühr. Für die Leihfristenverlängerung und Rückgabeversäumnisse werden je nach Medienart unterschiedliche Gebühren fällig. Auch für die Vormerkung von Medien sind Gebühren zu entrichten. Genaueres ist in der Stadtbibliothekgebührensatzung nachzulesen.