Sterbefall (in Nürnberg verstorben) anzeigen

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. 

In der Regel übernehmen Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorbeikommen. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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