Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist.
In der Regel übernehmen Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorbeikommen.
Ablauf
In der Regel übernehmen Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalls.
Wenn Sie kein Bestattungsunternehmen beauftragen, beraten wir Sie gerne telefonisch zu den nötigen Unterlagen. Für die Sterbefallanzeige ist nur in diesem Fall eine persönliche Beantragung vor Ort erforderlich. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e der anzeigenden Person
amtliche/s Ausweisdokument/e der verstorbenen Person
Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus dem Familienstand und der individuellen Lebenssituation der verstorbenen Person. Diese können Sie im Merkblatt "Beurkundung eines Sterbefalls" einsehen.
Fristen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Voraussetzungen
Sterbefall in Nürnberg
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.
Gebühren
Für die Anzeige des Sterbefalls fallen keine Gebühren an.
Urkunden für soziale Zwecke sind kostenfrei.
Sterbeurkunde
12 Euro
Internationale Sterbeurkunde
12 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.