Straßenmusik oder Straßenkunst

Straßenmusiker und Straßenkünstler erhalten grundsätzlich sofort eine Genehmigung, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Es werden allerdings täglich nur maximal 5 Genehmigungen für Straßenmusik an Einzelmusiker bzw. Musikergruppen (höchstens 5 Personen) und fünf Genehmigungen für Straßenkünstler erteilt.

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Liegenschaftsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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