Straßenmusik oder Straßenkunst
Beschreibung
Straßenmusiker und Straßenkünstler erhalten grundsätzlich sofort eine Genehmigung, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Es werden allerdings täglich nur maximal 5 Genehmigungen für Straßenmusik an Einzelmusiker bzw. Musikergruppen (höchstens 5 Personen) und fünf Genehmigungen für Straßenkünstler erteilt.
Alle zuständigen Einrichtungen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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