Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für ein Studium erteilt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird erteilt, wenn Sie zu einem Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zugelassen sind. Hierzu zählen unter anderem Universitäten, pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen sowie Berufsakademien und Studienkollegs. Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium ist es Ihnen erlaubt 140 Tage oder 280 halbe Tage im Kalenderjahr eine Beschäftigung auszuüben. Teilzeitbeschäftigungen bis vier Stunden gelten als halber Arbeitstag. Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Studienvorbereitende Maßnahmen Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umfasst alle Ausbildungsphasen des Studiums. Hierzu sind manchmal auch studienvorbereitende Maßnahmen nötig. Diese umfassen:
studienvorbereitende Sprachkurse
den Besuch eines Studienkollegs
ein studienvorbereitendes Praktikum
Die Gesamtaufenthaltsdauer zum Zweck des Studiums und für studienvorbereitende Maßnahmen beträgt maximal zehn Jahre.
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen. Folgende Aufenthaltstitel kommen hier in Betracht:
Mobilität im Rahmen des Studiums (Gastsemester in Deutschland) Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium auch in anderen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irland und Dänemark) für bis zu 360 Tage studieren. Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zu Studienzwecken besitzen, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel. Nehmen Sie hierzu bereits vor der Einreise Kontakt mit Ihrer Hochschule auf. Nähere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Studienbewerbung Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung wird für maximal neun Monate erteilt.
Wechsel der Fachrichtung oder der Hochschule Die Aufenthaltserlaubnis ist auf das Studium an Ihrer Hochschule und in Ihrem Studiengang beschränkt. Diese Beschränkung wird auf einem Zusatzblatt zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) festgehalten und wird Auflagen genannt. Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie diese Auflagen ändern lassen.
Arbeiten während des Studiums Für Teilzeitbeschäftigungen gilt:
Arbeitszeiten bis zu vier Stunden am Tag gelten als halber Arbeitstag
während der Vorlesungszeit werden 20 Wochenstunden unabhängig von der Verteilung auf die einzelnen Tage als 2,5 Arbeitstage gewertet
während der vorlesungsfreien Zeit werden mehr als 20 Wochenstunden ebenfalls nur als 2,5 Arbeitstage gewertet
Angerechnet werden nur Tage, an denen Sie tatsächlich die Beschäftigung ausüben.
Die Verteilung der Tage und die Kontrolle über die Einhaltung der Höchstgrenze der verfügbaren Tage obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber und Ihnen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Hinweisblatt)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Immatrikulationsbescheinigung
Bestätigung der Hochschule/Akademie zum Studiengang, Abschluss und zur Regelstudienzeit
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre erteilt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck des Studiums wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie sind für ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zugelassen
Sie haben einen Schulabschluss mit Hochschulzugang oder einen anerkannten Hochschulabschluss (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung)
Ihr Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ist für die Dauer des Studiums gesichert
Voraussetzung bei studienvorbereitenden Maßnahmen ist, dass Ihnen ein Platz für ein Vollzeitstudium an der entsprechenden Bildungseinrichtung sicher zur Verfügung steht.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Niederlassungserlaubnis
So lange Sie studieren, kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.