Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für ein Studium erteilt werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird erteilt, wenn Sie zu einem Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zugelassen sind. Hierzu zählen unter anderem Universitäten, pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen sowie Berufsakademien und Studienkollegs. Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium ist es Ihnen erlaubt 140 Tage oder 280 halbe Tage im Kalenderjahr eine Beschäftigung auszuüben. Teilzeitbeschäftigungen bis vier Stunden gelten als halber Arbeitstag. Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Studienvorbereitende Maßnahmen
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umfasst alle Ausbildungsphasen des Studiums. Hierzu sind manchmal auch studienvorbereitende Maßnahmen nötig. Diese umfassen:

  • studienvorbereitende Sprachkurse
  • den Besuch eines Studienkollegs
  • ein studienvorbereitendes Praktikum 

Die Gesamtaufenthaltsdauer zum Zweck des Studiums und für studienvorbereitende Maßnahmen beträgt maximal zehn Jahre.

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen. Folgende Aufenthaltstitel kommen hier in Betracht:

Mobilität im Rahmen des Studiums (Gastsemester in Deutschland)
Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium auch in anderen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irland und Dänemark) für bis zu 360 Tage studieren. Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zu Studienzwecken besitzen, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel. Nehmen Sie hierzu bereits vor der Einreise Kontakt mit Ihrer Hochschule auf. Nähere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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