Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, bedarf einer Konzession (Erlaubnis).
Eine Taxikonzession ist bis zu fünf Jahren gültig und muss dann verlängert werden.
Ablauf
Ihre Taxikonzession beantragen oder verlängern Sie persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin. Wenn möglich, schicken Sie uns den Antrag und die notwendigen Nachweise über den PDF-Upload-Assistenten vorab zu.
Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online beantragen. Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnsitz in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.
Sobald die Unterlagen bei uns angekommen sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen Termin.
Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
Nachweis über ein Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug (die ausgewiesenen Zahlen dürfen nicht älter als ein Jahr sein)
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Nachweis über die fachliche Eignung (z. B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken)
Bitte bringen Sie diese Dokumente beim Vor-Ort-Termin im Original mit (auch bei einem vorherigen Upload aller Dokumente):
formloser Antrag
Nachweis über ein Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Bei Neuantrag zusätzlich:
Nachweis über die fachliche Eignung (z. B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken)
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen hinweist,
der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist,
sich der Betriebssitz in Nürnberg befindet,
der Unternehmer oder Geschäftsführer fachlich geeignet ist.