Einzelhandel mit Tierarzneimitteln anzeigen
Beschreibung
Wer einen Einzelhandel mit Tierarzneimitteln betreiben will, muss dies beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.
Veterinärwesen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
- Bildquellen: