Einzelhandel mit Tierarzneimitteln anzeigen
Beschreibung
Wer einen Einzelhandel mit Tierarzneimitteln betreiben will, muss dies beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.
Ablauf
Sie können die Anzeige mit dem Online-Dienst übermitteln.
Fristen
Der Einzelhandel mit Tierarzneimitteln ist vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Gebühren
Apothekenbescheinigung:
10 Euro
Zulassung als Arzneimittelhersteller:
200 Euro
Für Anfahrt und Arbeitszeit des Amtstierarztes können weitere Gebühren anfallen.
Weiterführende Informationen
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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Bildquellen:
- Titelbild © ADD / pixabay.com