Ukrainische Fahrzeuge

Fahrzeuge, die bis zu einem Jahr in Deutschland sind
Ukrainische Fahrzeuge können bis zu einem Jahr ohne deutsche Kennzeichen in Deutschland gefahren werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt Teil A unter den weiterführenden Informationen.

Fahrzeuge, die länger als ein Jahr in Deutschland sind
Ukrainische Fahrzeuge die länger als ein Jahr in Deutschland sind, müssen eigentlich in Deutschland zugelassen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf eine Verlängerung der Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs beantragen. Genaue Informationen finden Sie im Merkblatt Teil B unter den weiterführenden Informationen.

 

Derzeit keine Online-Anträge möglich

Der Online-Assistent für die Ausnahmegenehmigung ukrainischer Fahrzeuge wird derzeit rechtlich überarbeitet und ist deshalb vorübergehend nicht verfügbar. Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

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Bürgerdienste Mobilität

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