Gebrauchtes Fahrzeug ummelden oder zulassen
Beschreibung
Ihr Fahrzeug muss in folgenden Fällen umgemeldet oder wiederzugelassen werden:
- Sie sind innerhalb Nürnbergs umgezogen,
- von außerhalb nach Nürnberg zugezogen,
- Sie möchten ein gebrauchtes Kfz, das vorher auf jemanden anderen zugelassen war, auf sich zulassen oder
- Ihr abgemeldetes Kfz wieder zulassen.
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Privatkunden und Unternehmen außerhalb der Automobilbranche
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Bürgerdienste Mobilität
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
- Bildquellen:
- Titelbild © Uwe Niklas / Stadt Nürnberg