Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten.
Ablauf
Die Beantragung erfolgt online über "Mein Nürnberg". Alternativ kann der Antrag auch mit dem ausgefüllten pdf-Formular per Post oder Fax gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Abschrift oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Bei
Kindern, die außerhalb der EU geboren sind, Abschrift oder Kopie des
Ausweises bzw. der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis des Kindes
oder des alleinerziehenden Elternteils
Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente
ggf. weitere Unterlagen, diese entnehmen Sie bitte unserer Homepage (unter Weiterführende Informationen)