Das Standesamt kann weitere Urkunden ausstellen, wenn die ursprüngliche Urkunde vom Standesamt Nürnberg ausgestellt wurde (zum Beispiel Geburt oder Eheschließung). Dies gilt auch für Nachbeurkundungen.
Die Urkunde ist in folgenden Formen erhältlich:
Urkunde deutsch im Format A4 oder A5
internationale/mehrsprachige Urkunde
beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister
Hinweis:
Urkunden zur Vorlage bei anderen Standesämtern müssen Sie nicht mehr selbst beantragen. Der Datenaustausch erfolgt mittlerweile zwischen den Standesämtern.
Ablauf
Die Beantragung ist online oder vor Ort möglich.
Wenn Sie die Urkunde online beantragen, können Sie die Gebühr im Online-Dienst direkt per SEPA-Lastschrift, Giropay oder Kreditkarte bezahlen. Die Urkunde wird Ihnen im Anschluss per Post zugeschickt.
Sollten Sie die Urkunde sofort benötigen, können Sie von Montag bis Freitag zwischen 08:30 Uhr und 10:30 Uhr beim Standesamt im Bürgeramt Mitte die Urkunde vor Ort beantragen und gleich mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass hierbei längere Wartezeiten entstehen können.
Hinweis: Urkunden zur Vorlage bei anderen Standesämtern müssen Sie nicht mehr selbst beantragen. Der Datenaustausch erfolgt mittlerweile zwischen den Standesämtern.
Geburtsurkunden: 110 Jahre Sterbeurkunden: 30 Jahre Heiratsurkunden: 80 Jahre
Wenn Sie die Urkunde für einen früher zurückliegenden Zeitpunkt benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Voraussetzungen
die ursprüngliche Urkunde muss vom Standesamt Nürnberg ausgestellt worden sein
die antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein
Urkunden kann man in der Regel nur von sich selbst oder von engen Angehörigen beantragen
Bearbeitungsdauer
Beantragung online: acht bis zehn Arbeitstage (bitte beachten Sie, dass hierbei die Postlaufzeiten noch nicht berücksichtigt wurden).
Beantragung vor Ort: Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Urkunde
12 Euro
Urkunde zur Vorlage bei Sozialbehörden
gebührenfrei
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.