Vaterschaft nach Beurkundung der Geburt anerkennen
Beschreibung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei unverheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Durch die Vaterschaftsanerkennung erklären Sie rechtlich verbindlich, dass Sie der Vater des Kindes sind. Die Anerkennung wird erst mit Zustimmung der Mutter wirksam.
Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. Möglich ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später.
Die Anerkennung kann bei jedem deutschen Standesamt, Jugendamt, Notar oder deutschen Auslandsvertretung erfolgen.
Ablauf
Wenn die Geburt Ihres Kindes bereits beurkundet wurde:
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Vaterschaftsanerkennung ist nur mit Zustimmung der Mutter gültig, bitte kommen Sie wenn möglich gemeinsam zum Termin.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes, falls das Kind nicht in Nürnberg geboren wurde
amtliche Ausweisdokumente von Mutter und Vater (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
Geburtsurkunde des Vaters
Eheurkunde des Vaters (wenn vorhanden)
ausländische Urkunden: als internationale Version oder mit deutscher Übersetzung
Fristen
Die Anerkennung ist jederzeit (vor der Geburt und zu jedem Alter des Kindes) möglich.
Voraussetzungen
Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.