Vaterschaft nach Beurkundung der Geburt anerkennen

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei unverheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Durch die Vaterschaftsanerkennung erklären Sie rechtlich verbindlich, dass Sie der Vater des Kindes sind. Die Anerkennung wird erst mit Zustimmung der Mutter wirksam.

Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. Möglich ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später. 

Die Anerkennung kann bei jedem deutschen Standesamt, Jugendamt, Notar oder deutschen Auslandsvertretung erfolgen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Urkunden

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