Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrs- oder Grünflächen ist eine Erlaubnis (Sondernutzungsgenehmigung) erforderlich, soweit die Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht. Die Erlaubnis erteilt grundsätzlich das Liegenschaftsamt.

Nimmt eine Veranstaltung allerdings öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) erforderlich. Neben motor- und radsportlichen oder Laufveranstaltungen trifft dies bei Sperrungen für Dreharbeiten, Festumzügen und Straßenfesten zu.

Bei Veranstaltungen auf Privatflächen ist eine Genehmigung von Seiten des Liegenschaftsamtes nicht erforderlich. Wir bitten Sie, hierfür Kontakt mit dem Ordnungsamt Nürnberg aufzunehmen.

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