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Allgemein zugängliche Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie z.B. Zirkusse, Kirchweihen, Volksfeste oder Märkte bedürfen einer Genehmigung.
Hinweis:Bitte achten Sie darauf, den Antrag mit allen erforderlichen Anlagen zusammen einzureichen, nur dann kann er erfolgreich bearbeitet werden.
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Ein detaillierter Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Auch für die eigene Planungssicherheit sollte bedacht werden: je früher ein Antrag vorliegt, desto eher ist auch das Genehmigungsverfahren abgeschlossen.
Die Gebühren ergeben sich aus dem Sondernutzungsgebührenverzeichnis.
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr,Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhrsowie Termine nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie:Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.