Angebot für Bauausschreibung abgeben
Beschreibung
Es gibt verschiedene Arten von Vergabeverfahren:
- Öffentliche Ausschreibung (europaweit: sog. offenes Verfahren): Aufforderung eines unbeschränkten Kreises von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten
- Beschränkte Ausschreibung (europaweit: sog. nicht offenes Verfahren): Aufforderung eines beschränkten Kreises von Unternehmen zur Angebotsabgabe
- Verhandlungsvergabe (europaweit: sog. Verhandlungsverfahren): Lässt Verhandlungen mit den Unternehmen zu
Die Vergaberegelungen sollen für einen wirtschaftlichen wettbewerbsorientierten Einkauf sorgen, der sicherstellt, dass Steuergelder sparsam und sachgerecht eingesetzt werden und der Staat seine Marktstärke nicht missbraucht. Zudem sollen damit öffentliche Beschaffungsmärkte in der EU durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle potentiellen europäischen Bewerber geöffnet werden.
Angebote für ausgeschriebene Bauleistungen können Sie beim Rechtsamt über die Vergabeplattform abgeben.
Vergabemanagement
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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