Verkaufsstände
Beschreibung
Außerhalb des Innenstadtbereichs können nach Prüfung in Einzelfällen kurzfristige Verkaufsstände für verschiedene Produkte zugelassen werden.
Dauerhafte Verkaufsstände können im Nürnberger Altstadtbereich nicht zugelassen werden. Außerhalb der Altstadt können in Ausnahmefällen noch Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand geprüft werden.
Die Liste der bereits negativ beurteilten Standorte finden sie unter den weiterführenden Informationen.
Alle zuständigen Einrichtungen
Sondernutzungen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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