Außerhalb des Innenstadtbereichs können nach Prüfung in Einzelfällen kurzfristige Verkaufsstände für verschiedene Produkte zugelassen werden.
Dauerhafte Verkaufsstände können im Nürnberger Altstadtbereich nicht zugelassen werden. Außerhalb der Altstadt können in Ausnahmefällen noch Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand geprüft werden.
Die Liste der bereits negativ beurteilten Standorte finden sie unter den weiterführenden Informationen.
Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt: Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte informieren Sie sich, ob Sie Ihr Anliegen auch online oder schriftlich erledigen können.