Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Beschreibung
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben vor Aufnahme der Tätigkeit diese anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt mittels Formblatt.
Betriebe, die die Ausübung dieser Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen angezeigt haben, bedürfen hierfür einer Erlaubnis.
Kreislaufwirtschaft und Abfall
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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