Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben vor Aufnahme der Tätigkeit diese anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt mittels Formblatt.

Betriebe, die die Ausübung dieser Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen angezeigt haben, bedürfen hierfür einer Erlaubnis.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Umweltamt

Kreislaufwirtschaft und Abfall

Postanschrift
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