Für die Erteilung eines Visums benötigen die deutschen Konsulate und Botschaften in den Gastländern einen Nachweis, dass der Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Der Lebensunterhalt (Essen, Wohnen, Bekleidung) und Krankenversicherungsschutz müssen sichergestellt sein. Kann die oder der Visumpflichtige diese Nachweise nicht selbst erbringen, müssen Sie als Gastgeberin oder der Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Zusage für sämtliche Kosten aufzukommen. Sie bezahlen für die einreisende Person:
alle Kosten für den Lebensunterhalt, die sie nicht selbst tragen kann
alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (wie für Wohnung oder Versorgung bei Krankheit)
alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden die Person ins Heimatland zurückschicken
Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben Sie eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk (auch: Sperrkonto) zugunsten der Stadt Nürnberg oder ein Verwahrgeld als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt. Sie können auch das Sperrkonto wieder aufheben oder das Verwahrgeld wieder freigeben.
Ablauf
Bei kurzfristigen Aufenthalten: Fragen Sie bitte zuerst bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat nach, ob Sie eine Verpflichtungserklärung benötigen oder ob Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit anderweitig nachgewiesen werden kann.
Die Verpflichtungserklärung kann online abgeben oder vorbereitet werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Nachweis über finanzielle Leistungsfähigkeit bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern: letzte drei Lohn-Gehaltsabrechnungen bei Selbständigen/Freiberuflern: Bescheinigung eines Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen oder aktueller Steuerbescheid bei Renterinnen/Rentnern: aktueller Rentenbescheid bei Leistungsbezug: Nachweis über Sozialleistungen (Leistungsbescheid) oder Bankbürgschaft (siehe Hinweisblatt)
Nachweis über Krankenversicherungsschutz des Besuchers
Was mache ich, wenn ich die Verpflichtungserklärung erhalten habe?
Wenn Sie Ihre Verpflichtungserklärung erhalten haben, müssen Sie dieses Dokument Ihrem Gast oder Ihren Gästen zuschicken. Ihr Gast oder Ihre Gäste brauchen das Original-Dokument, um bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat, Botschaft) im Heimatland ein Visum zu beantragen.
Fristen
Die Verpflichtung gilt ab der Einreise Ihres Besuchs so lange, wie sich Ihr Gast in Deutschland aufhält. Die maximale Geltungsdauer beträgt fünf Jahre. Die Verpflichtung gilt auch dann noch, falls Ihr Gast nach Ablauf des Visums illegal in Deutschland bleibt.
Voraussetzungen
Wohnort in Nürnberg oder
juristische Personen mit Sitz in Deutschland
wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, muss diese länger gültig sein als die Dauer der Verpflichtung
Sie verfügen über ausreichend finanzielle Mittel
Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn
Sie Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen (dazu zählen Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe)
Ihr Aufenthaltsstatus nicht gesichert ist
Sie Asylbewerberin oder Asylbewerber sind
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte oder medizinische Zwecke beantragen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung.
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung für einen längerfristigen Aufenthalt (zum Beispiel für ein Studium) beantragen, kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte beantragen Sie die Verpflichtungserklärung frühzeitig.
Gebühren
Verpflichtungserklärung
29 Euro
Einschreiben-Einwurft
3,95 Euro
Diese Gebühr müssen Sie auch dann bezahlen, wenn wir die Verpflichtungserklärung nicht ausstellen können.
Die Gebühr wird nicht erstattet, falls Ihr Gast kein Visum erhält.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.