Verpflichtungserklärung abgeben

Für die Erteilung eines Visums benötigen die deutschen Konsulate und Botschaften in den Gastländern einen Nachweis, dass der Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Der Lebensunterhalt (Essen, Wohnen, Bekleidung) und Krankenversicherungsschutz müssen sichergestellt sein.
Kann die oder der Visumpflichtige diese Nachweise nicht selbst erbringen, müssen Sie als Gastgeberin oder der Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben. 

Die Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Zusage für sämtliche Kosten aufzukommen.
Sie bezahlen für die einreisende Person:

  • alle Kosten für den Lebensunterhalt, die sie nicht selbst tragen kann
  • alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (wie für Wohnung oder Versorgung bei Krankheit)
  • alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden die Person ins Heimatland zurückschicken

Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben Sie eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk (auch: Sperrkonto) zugunsten der Stadt Nürnberg oder ein Verwahrgeld als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt. Sie können auch das Sperrkonto wieder aufheben oder das Verwahrgeld wieder freigeben.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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