Versammlung anmelden

Jeder in Bayern hat das Recht, eine öffentliche Versammlung zu veranstalten und an einer Versammlungen teilzunehmen. Eine Versammlung kann an einem festen Ort (in geschlossenen Räumen oder im Freien) oder in Form eines Demonstrationszuges durchgeführt werden.
Eine Erlaubnis hierfür ist nicht erforderlich. 
Sie müssen öffentliche Versammlungen, die unter freiem Himmel geplant sind, jedoch rechtzeitig vorher anzeigen, da öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel auf allgemein zugänglichen Straßen, Plätzen und Wegen stattfinden. 

Beachten Sie:
Das Bayerische Versammlungsgesetz definiert eine Versammlung als Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn alle teilnehmen können und nicht von vornherein klar ist, wer teilnehmen wird.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Ordnungsamt

Versammlungsanzeige / Veranstaltungen

Postanschrift

Ordnungsamt am 8. November geschlossen

Am Freitag, 8. November 2024, bleiben alle Standorte des Ordnungsamts wegen einer Personalversammlung geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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