Jeder in Bayern hat das Recht, eine öffentliche Versammlung zu veranstalten und an einer Versammlungen teilzunehmen. Eine Versammlung kann an einem festen Ort (in geschlossenen Räumen oder im Freien) oder in Form eines Demonstrationszuges durchgeführt werden. Eine Erlaubnis hierfür ist nicht erforderlich. Sie müssen öffentliche Versammlungen, die unter freiem Himmel geplant sind, jedoch rechtzeitig vorher anzeigen, da öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel auf allgemein zugänglichen Straßen, Plätzen und Wegen stattfinden.
Beachten Sie: Das Bayerische Versammlungsgesetz definiert eine Versammlung als Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn alle teilnehmen können und nicht von vornherein klar ist, wer teilnehmen wird.
Ablauf
Sie können die Versammlung über unseren Onlinedienst, schriftlich per Post oder über unser Kontaktformular sowie persönlich vor Ort anmelden. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Bitte beachten Sie: Nach Ihrer Anmeldung werden andere Stellen (siehe Datenschutzhinweis) um Stellungnahme gebeten. Falls Änderungen nötig sind oder bestimmte Beschränkungen mit Ihnen als Veranstalter und/oder Leiter besprochen werden müssen, melden wir uns bei Ihnen. Wenn erforderlich bieten wir Ihnen ein Kooperationsgespräch mit Ordnungsamt, Polizei und anderen Beteiligten an. Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, erhalten Sie einen versammlungsrechtlichen Bescheid. Wenn der Bescheid Beschränkungen enthält, sind diese von der Versammlungsleitung und allen Teilnehmenden zu beachten. Aus diesem Grund müssen Beschränkungen vor Ort zu Beginn der Versammlung von der Versammlungsleitung bekannt gegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige der Versammlung sollte folgende Angaben enthalten:
Veranstalter/Veranstalterin und verantwortlicher Leiter/verantwortliche Leiterin mit persönlichen Daten
Datum und Uhrzeit des Beginns und voraussichtlichen Endes
Ort, bei sich fortbewegenden Versammlungen Streckenverlauf
Thema
erwartete Teilnehmerzahl
beabsichtigter Ablauf
Gegenstände zur Durchführung bzw. technische Hilfsmittel, zum Beispiel Bühne(n), Fahrzeuge(e), Lautsprecheranlage(n)
Versammlungen im Freien müssen Sie spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden. Für die Berechnung der Frist zählen Samstage, Sonn- und Feiertage nicht. Die Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilungen des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einem bestimmten oder unbestimmten Personenkreis (z.B. Internet, Social-Media).
Entsteht der Anlass für eine Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), muss sie spätestens zeitgleich mit ihrer Bekanntgabe telefonisch, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Ordnungsamt oder bei der Polizei angezeigt werden.
Wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ohne Vorbereitung und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung), entfällt die Anzeigepflicht. Die Polizei sollte aber trotzdem so bald wie möglich verständigt werden.
Voraussetzungen
Die Versammlung soll im Stadtgebiet Nürnberg stattfinden.