In dringenden nachweisbaren Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Der vorläufige Personalausweis ist ein Papierdokument und enthält keine elektronischen Funktionen. Er kann in dringenden nachweisbaren Ausnahmefällen kurzfristig ausgestellt werden.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
Immer die Person, für die der vorläufige Personalausweis ausgestellt wird
Bei unter 16-Jährigen: zusätzlich eine sorgeberechtige Person aus dem gleichen Haushalt
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles biometrisches Passfoto (bei Erwachsenen nicht älter als ein Jahr)
bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
Geburtsurkunde und ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung
Zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
amtliche Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
eine sorgeberechtigte Person muss anwesend sein
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Personenstandsurkunden, Einbürgerungsurkunden) erforderlich sein.