In dringenden, nachweisbaren Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn auch die Express-Bestellung zu lange dauern würde.
Der vorläufige Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel USA) akzeptiert. Über die Einzelheiten zu den Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie sich beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes informieren.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
Immer die Person, für die der vorläufige Reisepass ausgestellt wird
Bei unter 18-Jährigen: zusätzlich eine sorgeberechtige Person aus dem gleichen Haushalt
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
aktuelles biometrisches Passfoto (bei Erwachsenen nicht älter als ein Jahr)
bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
Nachweis der Dringlichkeit (zum Beispiel Buchungsbestätigung)
Geburtsurkunde und ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung
Zusätzlich bei unter 18-Jährigen:
amtliche Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigen oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Hauptwohnung in Nürnberg
Deutsche Staatsangehörigkeit
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses kann bis zu drei Arbeitstage in Anspruch nehmen.