Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der die Gemeinde bestätigt, dass eine Wahlbewerberin oder ein Wahlbewerber wählbar ist. Eine solche Bescheinigung ist erforderlich, um sich zum Beispiel für ein Mandat im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament bewerben zu können.
Ablauf
Die Wählbarkeitsbescheinigung kann per Post oder persönlich vor Ort beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Amtliche/s Ausweisdokument/e
Vordruck Wählbarkeitsbescheinigung (bei der jeweiligen Wahlleitung erhältlich)
Voraussetzungen
Hauptwohnung in Nürnberg
die weiteren Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Wahlgesetzen (passives Wahlrecht)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort, bei postalischer Beantragung bis zu einer Woche (Postlaufzeiten beachten).