Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der die Gemeinde bestätigt, dass eine Wahlbewerberin oder ein Wahlbewerber wählbar ist. Eine solche Bescheinigung ist erforderlich, um sich zum Beispiel für ein Mandat im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament bewerben zu können.
Ablauf
Die Wählbarkeitsbescheinigung kann per Post oder persönlich vor Ort beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Amtliche/s Ausweisdokument/e
Vordruck Wählbarkeitsbescheinigung (bei der jeweiligen Wahlleitung erhältlich)
Voraussetzungen
Hauptwohnung in Nürnberg
die weiteren Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Wahlgesetzen (passives Wahlrecht)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort, bei postalischer Beantragung bis zu einer Woche (Postlaufzeiten beachten).
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.