Wahlvorstände
Beschreibung
Die Stadt Nürnberg sucht immer interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten.
Ablauf
Sie können sich ganz einfach über unseren Online-Dienst als Wahlhelfer anmelden.
Voraussetzungen
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt ist.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre, bei Europawahlen (ab 2024) 16 Jahre alt sein.
Sie müssen folgende Staatsangehörigkeit haben:
- bei Kommunalwahlen und Europawahlen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
- bei Bundestagswahlen sowie Landtags- und Bezirkswahlen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Weiterführende Informationen
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