Wenn Sie als Inhaber einer Reisegewerbekarte auf den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen öffentlich hinweisen wollen (Wanderlager), müssen Sie dies vorher anzeigen.
Ablauf
Die Anzeige kann schriftlich oder vor Ort per Niederschrift erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige an das Ordnungsamt muss enthalten:
Ort und Zeit der Veranstaltung
Name des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen
den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
Vorlage der Reisegewerbekarte
Fristen
Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Veranstaltung gemacht werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen.