Altstadt: Warenauslagen werden nur genehmigt, wenn sie eine Tiefe von 90 cm sowie eine Gesamtbreite von max. der Hälfte der Gebäudefront (die dem jeweiligen Geschäft zuzurechnen ist) nicht überschreiten und sich direkt am Gebäude befinden.
Restliches Stadtgebiet: Warenauslagen vor Geschäften werden grundsätzlich genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. In den Fußgängerzonen gelten besondere Einschränkungen, abhängig von der Länge der Geschäftsfront!
Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt: Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte informieren Sie sich, ob Sie Ihr Anliegen auch online oder schriftlich erledigen können.