Warenauslagen

Altstadt:
Warenauslagen werden nur genehmigt, wenn sie eine Tiefe von 90 cm sowie eine Gesamtbreite von max. der Hälfte der Gebäudefront (die dem jeweiligen Geschäft zuzurechnen ist) nicht überschreiten und sich direkt am Gebäude befinden.

Restliches Stadtgebiet:
Warenauslagen vor Geschäften werden grundsätzlich genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. In den Fußgängerzonen gelten besondere Einschränkungen, abhängig von der Länge der Geschäftsfront!

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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