Warenauslagen
Beschreibung
Altstadt:
Warenauslagen werden nur genehmigt, wenn sie eine Tiefe von 90 cm sowie eine Gesamtbreite von max. der Hälfte der Gebäudefront (die dem jeweiligen Geschäft zuzurechnen ist) nicht überschreiten und sich direkt am Gebäude befinden.
Restliches Stadtgebiet:
Warenauslagen vor Geschäften werden grundsätzlich genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. In den Fußgängerzonen gelten besondere Einschränkungen, abhängig von der Länge der Geschäftsfront!
Alle zuständigen Einrichtungen
Sondernutzungen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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