Werbefahrzeuge, -anhänger und -fahrräder

Fahrzeuge, Kfz-Anhänger und Fahrräder dürfen nicht zu Werbezwecken auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Eine Erlaubnis dafür wird nicht erteilt. Werden sie dennoch abgestellt, stellt das eine unerlaubte Sondernutzung dar, für die vom Liegenschaftsamt Sondernutzungsgebühren festgesetzt werden. 

Weiterführende Informationen

Bei festgestellten unerlaubten Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen werden Bußgeldverfahren und/oder Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Sondernutzungen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Postanschrift

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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