Werbung bei Veranstaltungen

Für Veranstaltungen nichtkommerzieller Institutionen z.B. aus politischen, kulturellen oder religiösen Gründen, die im öffentlichen Interesse sind und für die kein Eintrittsgeld erhoben wird, kann eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Plakatständern, Werbetafeln oder Werbeständen für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden.

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