Wohngeld wird als Zuschuss zu den eigenen Mietaufwendungen geleistet und hat den Zweck, den Wohnraum wirtschaftlich zu sichern.
Lastenzuschuss können Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, beantragen.
Ablauf
Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag beim zuständigen Leistungsträger eingeht. Wenn Sie und Ihre Familie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe beziehen, brauchen Sie in der Regel keinen gesonderten Wohngeldantrag zu stellen.
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online-Dienste zur Übermittlung Ihres Antrags.
Sie können den Antrag auch persönlich stellen oder schriftlich per Post oder Fax schicken. Die Bürgerämter Nord, Ost oder Süd nehmen die Anträge ebenfalls entgegen und leiten diese an das Sozialamt weiter.
Sofern für Sie zutreffend, sind folgende Nachweise vorzulegen:
Verdienstbescheinigung - bei Arbeitnehmern, Auszubildenden oder geringfügig Beschäftigten (450 Euro-Job). Das Formular finden Sie unter dem obenstehenden Link "Antragsformulare Wohngeld"
aktuelle Gehaltsabrechnung
Rentenbescheid bzw. letzte Rentenmitteilung - bei Rentnern
letzter Einkommensteuerbescheid/-erklärung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigen
letzter Bescheid der Arbeitsagentur über Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe - bei Arbeitslosen
Nachweis über Krankengeld/Mutterschaftsgeld/Zuschuss zum Mutterschaftsgeld/Elterngeld
Bescheid über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) - bei in Ausbildung befindlichen Personen.HINWEIS: Berufsausbildungsbeihilfe-/BAföG-Anspruch schließt bei Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus!
letzter Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid des Jobcenters mit vollständiger Berechnung
Nachweis über sonstige Einkünfte, z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen
Nachweis über Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen u.ä.)
Nachweis über Höhe des Unterhaltsanspruchs und die vom Berechtigten tatsächlich bezogene Leistung
Bestätigung über erhaltene Zuwendungen / Unterhaltsleistungen von Dritten
Nachweise über erhöhte Werbungskosten (z.B. Steuerbescheid, Steuererklärung, Aufstellung)
Zahlungsbelege/Police über freiwillige Kranken-/Renten- oder Lebensversicherungsbeiträge (nur wenn keine entsprechenden Pflichtbeiträge entrichtet werden)
Schwerbehindertenausweis (100 %) Schwerbehindertenausweis unter 100 % bei häuslicher Pflegebedürftigkeit (Nachweis z.B. Pflegeversicherungsleistung)
Unterhaltszahlungen an nicht zum Haushalt zu rechnende Personen bei gesetzlicher Unterhaltspflicht und ggf. Unterhaltstitel, notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, Bescheid über Unterhaltsverpflichtung
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung
Oft ist es jedoch nicht erforderlich, dass Sie persönlich vorsprechen. Viele Angelegenheiten lassen sich sehr gut telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über unsere Online-Dienstleistungen erledigen. Wir bitten Sie grundsätzlich um Terminvereinbarung, für Notfälle (Mittellosigkeit, unvorhergesehene Trennungen / Frauenhauseinweisungen, Pensionseinweisungen, Unglücksfälle, z.B. Wohnungsbrand, JVA Entlassung, Stromsperren/Androhungen, sonstige, unvorhersehbare Ereignisse) sind wir selbstverständlich auch ohne Termin während der Öffnungszeiten für Sie da.
Die Erreichbarkeit der einzelnen Abteilungen erfahren Sie auf der Homepage.