Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Die Stadt Nürnberg vermittelt geförderte Sozialwohnungen an antragstellende Personen.
Ablauf
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online-Dienste zur Übermittlung Ihres Antrags.
Sie können den Antrag auch persönlich stellen oder schriftlich per Post oder Fax schicken.
Erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind - soweit zutreffend - folgende Unterlagen beizulegen:
- Verdienstbescheinigung
- Rentenbescheid oder letzte Rentenmitteilung
- Bewilligungs- oder Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld
- Nachweis über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG)
- Nachweis über Art und Höhe der Leistungen der Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung
- Nachweis über sonstige Einkünfte
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Schwerbehindertenausweis
- Mutterpass
- betrifft nur Ausländer: Pass mit Aufenthaltserlaubnis
- betrifft nur Ehepaare, die weniger als 7 Jahre verheiratet sind: Heiratsurkunde
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Voraussetzungen
Die Vermittlung in eine geförderte Wohnung ist möglich, wenn die Einkünfte folgende anrechenbaren Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
- Ein-Personen-Haushalt bis 28.300 Euro/Jahr
- Zwei-Personen-Haushalt bis 43.200 Euro/Jahr
- Für jede weitere Person erhöhen sich diese Grenzen bis zu 10.700 Euro/Jahr.
- Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöhen sich diese Grenzen für jedes weitere Kind bis zu 3.200 Euro/Jahr.
Weiterführende Informationen
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>