Neues Fahrzeug anmelden

Soll Ihr fabrikneues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr zugelassen werden, müssen Sie es bei Ihrer Zulassungsbehörde anmelden. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Ordnungsamt

Bürgerdienste Mobilität - Kfz-Zulassung

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>