Zweitpass beantragen

Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand mehrere Reisepässe besitzen. 

Für eine Ausnahme müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse konkret nachweisen oder glaubhaft machen.  

Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. 

Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:

  • allgemeine Begründungen
  • häufige Auslandsreisen 
  • dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist        

Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.

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