Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand mehrere Reisepässe besitzen.
Für eine Ausnahme müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse konkret nachweisen oder glaubhaft machen.
Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
allgemeine Begründungen
häufige Auslandsreisen
dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Abholung Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Reisepass bei der Ausgabestelle der Stelle abholen, bei der Sie den Reisepass beantragt haben.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
aktueller Reisepass
Geburtsurkunde und ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung
schriftliche Begründung über die Notwendigkeit eines Zweitpasses (zum Beispiel vom Arbeitgeber)