Raumnutzungen für Feiern und Veranstaltungen
Raumnutzungen
Familienfeiern und sonstige Veranstaltungen
Für Feiern und Veranstaltungen für maximal 70 Personen können unser Saal, unser Bistro und eine Küche gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung genutzt werden.
Wann?, Wie lange? Und Was? Sehen Sie hier im Überblick:
Wann und wie lange?
- Samstags (außer 1. Und 3. Samstag im Monat)
- Von 10 bis maximal 22 Uhr
- keine Nutzung zwischen 1. Juni bis mindestens 15. September möglich
Was?
- Ein Saal
- Tische und Stühle (Bestuhlung für ca. 70 Personen ist vorhanden. Diese müssen selbst auf- und gereinigt wieder abgebaut werden)
- Bistro mit Theke
- Küche
- Geschirr (kann kostenlos gebucht werden)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie wohnen in Eberhardshof oder angrenzenden Stadtteilen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
Aufwandsentschädigung und Kaution:
Für eine Nutzung fällt generell eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro (ab Mai 2022: 100,- Euro für Feiern und 70,- Euro für Vereinsnutzungen) an. Zudem müssen Sie eine Kaution in Höhe von 200,- Euro hinterlegen. Darin enthalten sind 50,- Euro Lärm-Kaution. Wenn Nachbarn durch Lärm gestört werden, wird im Falle von Beschwerden die Lärm-Kaution einbehalten.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen kostenlos Geschirr zur Verfügung. Die Küche verfügt über eine Industriespülmaschine.
Bei Interesse rufen Sie uns an und fragen, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist. Sie können gerne einen Termin zur Besichtigung vereinbaren. Wenn Sie die Räume reservieren möchten, ist dies nur nach Anzahlung der Aufwandsentschädigung möglich.
Geburtstagsfeiern von Jugendlichen (überwiegend für Stammbesucherinnen und Stammbesucher)
Jugendliche, insbesondere Stammbesucherinnen und Stammbesucher des Kinder- und Jugendhauses TetriX sind, können gegen Bezahlung einer geringen Aufwandsentschädigung einen eingerichteten Kellerraum nutzen, der sich für kleine Feiern bis 20 Personen eignet.
Wann?, Wie lange? Und Was? Seht Ihr hier im Überblick:
Wann und wie lange?
- Montag, Dienstag und Donnerstag, wenn ein Offener Treff im Haus stattfindet.
- In der Regel kann die Feier bis max. 21 Uhr stattfinden.
Was?
- Ein Jugendkeller ausgestattet mit Sitzmöglichkeiten und einer Musikanlage
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Du bist Stammbesucherin oder Stammbesucher des Kinder- und Jugendhauses TetriX oder Du kommst aus dem Einzugsgebiet des Kinder- und Jugendhauses (Muggenhof, Eberhardshof, Seeleinsbühl, Doos oder Leyh)
- Du meldest Dich rechtzeitig im Vorfeld (mindestens 2 Wochen vorher) bei uns
- Spirituosen und alkoholische Mixgetränke sind generell untersagt, ansonsten gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes
Aufwandsentschädigung und Kaution:
Für eine Nutzung fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,- Euro an. Zudem muss eine Kaution in Höhe von 50,- Euro hinterlegt werden.