
Für Feiern und Veranstaltungen für maximal 70 Personen können unser Saal, unser Bistro und eine Küche gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung genutzt werden.
Für Feiern und Veranstaltungen für maximal 70 Personen können unser Saal, unser Bistro und eine Küche gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung genutzt werden.
Wann?, Wie lange? Und Was? Sehen Sie hier im Überblick:
Aufwandsentschädigung und Kaution:
Für eine Nutzung fällt generell eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro (ab Mai 2022: 100,- Euro für Feiern und 70,- Euro für Vereinsnutzungen) an. Zudem müssen Sie eine Kaution in Höhe von 200,- Euro hinterlegen. Darin enthalten sind 50,- Euro Lärm-Kaution. Wenn Nachbarn durch Lärm gestört werden, wird im Falle von Beschwerden die Lärm-Kaution einbehalten.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen kostenlos Geschirr zur Verfügung. Die Küche verfügt über eine Industriespülmaschine.
Bei Interesse rufen Sie uns an und fragen, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist. Sie können gerne einen Termin zur Besichtigung vereinbaren. Wenn Sie die Räume reservieren möchten, ist dies nur nach Anzahlung der Aufwandsentschädigung möglich.
Jugendliche, insbesondere Stammbesucherinnen und Stammbesucher des Kinder- und Jugendhauses TetriX sind, können gegen Bezahlung einer geringen Aufwandsentschädigung einen eingerichteten Kellerraum nutzen, der sich für kleine Feiern bis 20 Personen eignet.
Wann?, Wie lange? Und Was? Seht Ihr hier im Überblick:
Aufwandsentschädigung und Kaution:
Für eine Nutzung fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,- Euro an. Zudem muss eine Kaution in Höhe von 50,- Euro hinterlegt werden.