Teilräumliche Entwicklungskonzepte
In teilräumlichen Entwicklungskonzepten soll der Artenschutz von Grund auf intensiv berücksichtigt werden, indem die Erkenntnisse aus den Kartierungen, der Suchraumkulisse und dem Maßnahmenkatalog einfließen.
In das Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal", das bis Ende 2018 erstellt wird, ist der Artenschutzaspekt bereits weitgehend integriert. Hier werden neben dem Artenschutz verschiedenste Aspekte der räumlichen Entwicklung wie beispielsweise Biotopentwicklung, Hochwasserschutz oder Naherholungsnutzung analysiert, gegeneinander abgewogen und auch räumlich festgehalten.