Fahrkarten und Schulwegkostenfreiheit
NEU NEU NEU: NUR FÜR AUSZUBILDENDE: Deutschlandticket für nur 29.-€/Monat
Das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket, das ebenfalls bundesweit genutzt werden kann. Dieses Ticket gilt nicht für Schülerinnen und Schüler und ist ab 1.Spetember 2023 erhältlich.
Tickets für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende
Es handelt sich hierbei um ein kompliziertes Thema, bei welchem permanente Änderungen zu berücksichtigen sind. Diese Seite kann nur einen ersten Überblick geben. Bitte infomriere dich auf den Seite der entsprechenden Anbieter.
Verschiedene Tickets für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende
Für Schülerinnen und Schüler UND Auszubildende gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, unter anderem
a.)365.-€-Ticket und 49.-€/Monat DeutschlandTicket (29.-€/Monat-Deutschlandticket nur für Auszubildende)
b.)verschienede Monats- und Wertmarken
c.)Wertmarken im Zuge der Schulwegkostenfreiheit (nur Schüler)
d.)Schüler und Auszubildende können unter Umständen eine Kostenübernahme beim zuständigen Landratsamt/kreisfreien Stadt beantragen.
zu a. und b.)
Du musst dein Schülerticket in der Regel selbst zahlen, wenn du näher als drei Kilometer an der Schule wohnst oder wenn du Auszubildender bist. Du hast du die Wahl zwischen folgenden vergünstigten Tickets:
Wochenwertmarke Ausbildung: 1 Kalenderwoche (Mo.–So.)
Monatwertmarke Ausbildung: 1 Kalendermonat (erster – letzter Tag des Monats)
FerienTicket: gültig in den Sommerferien
365.-€-Ticket
49.-€-Ticket
Alle Tickets bekommst du online im VGN Onlineshop, in den VGN-Verkaufsstellen, am Automaten und in vielen Bussen des Regionalverkehrs. Über die genauen Bestimmungen und Vorgaben informiere dich selbst.
zu c.)
Kostenfreies Schülerticket – wenn deine Kosten für den Schulweg übernommen werden.
Ein kostenloses Schülerticket erhältst du, wenn du in der 10 Klasse /BGJ, BIK, BZG,BFSB, BFSF) bist und von zu Hause aus mehr als 3 Kilometer zu deiner Schule läufst. In diesen Fällen übernehmen die Stadt, die Gemeinde oder der Landkreis die Schulweg-Kosten. Kostenfrei gibt es nur Monatstickets. Wochentickets oder FerienTickets gibt es nicht kostenfrei. Ob du ein kostenfreies Schülerticket bekommst, erfährst du im Schulsekretariat.
Zum Schuljahresbeginn bekommst du von deiner Schule elf Monatswertmarken (September – Juli des nächsten Jahres). Auf die musst du ganz sehr gut aufpassen, denn wenn du sie verlierst oder beschädigst, bekommst du in der Regel keinen Ersatz. Und dann musst du dein Ticket doch selbst zahlen. Damit das kostenfreie Ticket gilt, brauchst du einen Verbundpass, den du in den meisten Fällen ebenfalls von deinem Lehrer bekommst.
Du brauchst in jedem Fall einen Verbundpass.
Ob selbst bezahlt, bezuschusst oder kostenfrei
Für alle Schülertickets brauchst du einen Verbundpass. In dem Ausweis ist ein Foto von dir eingeklebt und der Bereich festgelegt, in dem du mit deinem Ticket fahren darfst. So kann der Kontrolleur sehen, dass es deine Fahrkarte ist und dass du da, wo er dich kontrolliert, fahren darfst.
Den Verbundpass besorgst du dir am besten schon vor dem neuen Schuljahr. Zum Schuljahresbeginn ist viel los und es kann ein bisschen dauern, bis du deinen Ausweis bekommst. Für den Verbundpass haben wir einen Bestellschein, den Du am Computer ausfüllen und ausdrucken kannst.
zu d.)
Den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 11 an unserer Berufsfachschule und die Auszubildenden unserer Berufsschulen (ab Klasse 10 -Teilzeitunterricht- auch Blockunterricht) erstattet das zuständige Landratsamt/kreisfreie Stadt die Kosten der notwendigen Beförderung, soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro je Schuljahr übersteigen. Dies gilt auch für Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Teilzeitunterricht, denen zusätzliche Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen. Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb können nicht übernommen werden.
Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag unter Verwendung bestimmter Vordrucke. Der Erfassungsbogen ist von der Schule bestätigt zu Beginn des Schuljahres beim Landratsamt vorzulegen. Die Beantragung muss für jedes Schuljahr neu erfolgen. Der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung, ebenfalls von der Schule bestätigt, ist mit den Originalfahrscheinen bis spätestens 31. Oktober des abgelaufenen Schuljahres einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr. Erstattungsfähig sind nur die Kosten für die kürzeste zumutbare Verbindung unter Ausnutzung des günstigsten Tarifs (z.B. Streifenkarten, Schülerkarten, Wochenkarten, Bahncard, Schüler Abo). Für Geschwister ist eine gemeinsame Antragstellung erforderlich.
Eine Übernahme der Fahrtkosten in voller Höhe kann erfolgen, wenn
ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbarer Leistungen hat (Nachweis für Monat August des entsprechenden Schuljahres ist vorzulegen - z.B. Kontoauszug, Bestätigung der Familienkasse, Gehaltsabrechnung), ein Unterhaltsleistender oder die Schülerin / der Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat (Bewilligungsbescheid für Monat August des entsprechenden Schuljahres ist vorzulegen), ein Unterhaltsleistender oder die Schülerin / der Schüler Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
der Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen ist (Schwerbehindertenausweis / ärztliches Attest ist dem Antrag beizufügen).
Kostenfreiheit des Schulwegs
Schüler und Schülerinnen des Berufsgrundschuljahres (BGJ), der Berufsintegrationsklassen und der 10.Klassen der Berufsfachschulen haben bei einem Schulweg von mehr als 3 km normalerweise Anspruch auf Kostenfreiheit.
Für Schüler und Schülerinnen dieser Klassen beantragt das Sekretariat der B11 in der Regel die Fahrmarken. Sie müssen lediglich bei verspäteter Anmeldung selbst eine Fahrmarke beantragen.
Das 49.-€/Ticket
1 Person
Abo, monatlich kündbar
als papierloses Ticket (digital oder eTicket) erhältlich
deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Regionalverkehr (S- und R-Bahnen) gültig
personalisiertes Ticket
Bezahlung monatlich
Monatlich 600 Freiminuten für das VAG_Rad
Das 365.-€-Ticket für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende
Das 365-Euro-Ticket VGN gilt nur mit dem »Verbundpass Schüler und Auszubildende«,
nur für die Person, auf die der Verbundpass ausgestellt ist,für ein ganzes Jahr,
in der 2. Klasse, nunabhängig der eingetragenen Tarifzonen im gesamten Verbundgebiet für beliebig viele Fahrten gültig.
Du erhältst das 365-Euro-Ticket VGN
in der App "VGN Fahrplan & Tickets",
im VGN Onlineshop (wird dir per Post zugeschickt),
am Automaten oder in den VGN-Kundenbüros.
Wer kann das 365-Euro-Ticket VGN kaufen
1. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag).
Nach Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag) gilt folgender berechtigter Personenkreis (Ziffer 2 bis 9):
2. Schüler öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Achtung: Nicht zulässig sind Schüler der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen oder Landvolkshochschulen.
3. Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Ziffer 2 fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist.
4. Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
5. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden.
6. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen (keine beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Integrations- oder Sprachkurse).
7. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung nach den für eine Ausbildung geltenden Bestimmungen vorgesehen ist.
8. Beamtenanwärter des einfachen und des mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.
9. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr, am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbaren sozialen Diensten.
Für Schüler bei Kostenfreiheit des Schulweges
Falls der Kostenträger berechtigten Schülern das 365-Euro-Ticket VGN zur Verfügung stellt, so erhalten diese ab 1. September über ihre Schule automatisch das Jahresticket (in 12 Abschnitten) anstelle der bisherigen Wertmarken,
immer gültig vom 1. September bis 31. August des Folgejahres.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu allen Fragen zum Thema Schülerfahrkarten und Schulwegkostenfreiheit und vergünstigte Schülertickets finden Sie über unten stehenden Link. Hier finden sich auch die erforderlichen Anträge und Formulare.