Die Kaufpreissammlung
Allgemeines
Die Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses. Alle wesentlichen Daten von Grundstücksverkäufen werden darin gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Dazu erhält der Gutachterausschuss von den Notariaten Kopien aller Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien sowie von Gerichten Beschlüsse über Zwangsversteigerungen. Ergänzt werden die Informationen aus den Urkunden um notwendige beschreibende sowie preis- und wertrelevante Daten. Dazu gehören unter anderem auch Daten der Grundstücksbewirtschaftung (z.B. Ertragssituation einer Immobilie). Der Gutachterausschuss erhält auf diese Weise einen umfassenden Überblick über das Immobilienmarktgeschehen im Nürnberger Stadtgebiet. Die Kaufpreissammlung bildet die Basis für Marktanalysen, die Erstellung von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Soweit es für eine Wertermittlung erforderlich ist und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, wird eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt. Diese Auskünfte erhalten i.d R. Personen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind, wie z.B. öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte und sonstige qualifizierte Sachverständige sowie Behörden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig.
Für die Bestellung können Sie das folgende Formular verwenden.
Hinweis für Steuerberater und Privatpersonen
Für einfachere Wertermittlungen ist eine Auskunft in der Regel nicht erforderlich, da der Gutachterausschuss Vergleichsfaktoren nach § 193 Abs. 5 BauGB ableitet. Diese beruhen auf tatsächlich bezahlten Kaufpreisen und werden im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Die Vergleichsfaktoren ergeben für die meisten Standardobjekte, gegebenenfalls nach Umrechnung auf abweichende Eigenschaften des Bewertungsobjektes, eine gute Orientierung zum tatsächlichen Wert einer Immobilie. Vergleichsfaktoren sind als Basis für Verkehrswertgutachten vorgesehen und nutzbar. Sie dienen auch dem Finanzamt nach § 183 Abs. 2 BewG (Bewertungsgesetz) als Grundlage für bestimmte steuerliche Bewertungen.
Gebühren
Für eine Auskunft wird gemäß Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz eine Gebühr erhoben. Diese beträgt zum Stand 01.03.2017 jeweils
Bewertungsobjekt | die ersten drei Vergleichspreise | ab dem vierten Vergleichspreis |
---|---|---|
unbebaute Grundstücke | je 35 Euro | je 20 Euro |
bebaute Grundstücke | je 50 Euro | je 25 Euro |
Wohnungs- und Teileigentum | je 35 Euro | je 20 Euro |
Herr Pfaller
Dipl.-Ing. (FH)
Telefon 09 11 / 2 31-44 55
Telefax 09 11 / 2 31-73 01
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Allgemeine telefonische Beratung:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für den Publikumsverkehr geschlossen haben.