Stadtplanung Bauplan Häuser

Gutachterausschuss

Verkehrswertgutachten

In einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag festgestellt.
Auf Antrag erstattet der Gutachterausschuss gegen Gebühr Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Teileigentume sowie über Rechte an Grundstücken. Die zu bewertende Immobilie muss im Stadtgebiet Nürnberg liegen.


    Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"

    Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.
    Bitte beachten Sie: Die zu bewertende Immobilie muss im Stadtgebiet Nürnberg liegen.

      Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Verkehrswertgutachten

      Online Service Midi © Weinberg Brothers / Stadt Nürnberg

      1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

      Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

      2. Schritt: Verkehrswertgutachten online beantragen

      Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

        • Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Vollmacht, Erbschein), sofern die antragstellende Person nicht als Eigentümer*in im Grundbuch aufgeführt ist

        Hier starten Sie den Online-Vorgang:


        Möglichkeit 2 der Antragstellung: Per Post

        Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, können Sie gerne den Antrag herunterladen, ausfüllen und per Post zusenden.


        Möglichkeit 3 der Antragstellung: Vor Ort

        Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, kommen Sie gerne im Bauhof 5, 90402 Nürnberg vorbei. Dafür ist eine Terminvereinbarung nötig.

        Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

          • Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Vollmacht, Erbschein), sofern die antragstellende Person nicht als Eigentümer*in im Grundbuch aufgeführt ist

          FAQs

          Antragsberechtigt sind vor allem:
          • Eigentümer
          • Miteigentümer
          • Erben (Nachweis erforderlich)
          • Pflichtteilsberechtigte (Nachweis erforderlich)
          • Erbbauberechtigte
          • Inhaber eines Rechts am Grundstück (Nachweis erforderlich)
          • gesetzliche Vertreter und bevollmächtigte Personen (Nachweis erforderlich)
          • Gerichte und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen

          Nach § 193 Absatz 4 Baugesetzbuch ist eine Abschrift des Gutachtens an den*die Eigentümer*in des Wertermittlungsobjekts zu übersenden. Das ist dann relevant, wenn die antragstellende Person nicht Eigentümer*in ist. Die anfallenden Kopier- und Versandkosten trägt die antragstellende Person.

            Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert. Daneben werden Auslagen (z. B. für Fahrten, Kopien, notwendige Unterlagen) sowie die Umsatzsteuer erhoben.

            Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom aktuellen Auftragsvolumen beim Gutachterausschuss und der Komplexität des jeweiligen Auftrags.

              Nachdem Ihr Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingegangen ist erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. In diesem Schreiben werden Sie außerdem darüber informiert, welche Unterlagen und Informationen von Ihnen noch benötigt werden.
              Zu einem späteren Zeitpunkt nimmt die Geschäftsstelle mit Ihnen Kontakt auf, um einen Termin für die Besichtigung der Immobilie zu vereinbaren. An der Besichtigung werden der Gutachterausschuss mit drei Personen und ein Mitglied der Geschäftsstelle teilnehmen. Es werden zu Dokumentationszwecken Fotos aufgenommen.
              Nach dem Termin werden alle Daten zum Objekt ausgewertet und die Beratung des Gutachterausschusses vorbereitet. In dieser Beratung stellt der Gutachterausschuss den Verkehrswert der Immobilie fest. Anschließend wird das Gutachten ausgearbeitet und Ihnen nach der Fertigstellung zugesendet.

                Je nach Art der Immobilie werden durch den Gutachterausschuss verschiedene Unterlagen und Informationen bei Ihnen angefordert, z. B.:

                • Angaben zu Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
                • Energieausweis
                • bei vermieteten Immobilien: Miet- / Pachtverträge, Angabe der Mieterträge
                • bei Wohnungs- / Teileigentum: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Jahresabrechnungen, Vermögensbericht bzw. Darstellung der Instandhaltungs- / Erhaltungsrücklage, Wirtschaftspläne

                  Ja, allerdings fallen bei Rücknahme des Antrags Gebühren an. Diese richten sich nach den bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen Gebühren bzw. dem geleisteten Arbeitsaufwand – mindestens jedoch 50 € zuzüglich Umsatzsteuer.


                    Gutachterausschuss für Grundstückswerte
                    im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
                    - Geschäftsstelle -

                    Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22features%22%3A%5B%7B%22coordinates%22%3A%5B650863.0045%2C5479507.8966%5D%2C%22label%22%3A%22Bauhof+5%22%7D%5D%2C%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%7D%5D¢er=650863.0044999998%2C5479507.896600001&zoomlevel=5>
                    Bauhof 590402 Nürnberg
                    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.081453854874999&destination_lat=49.44948910458495&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Bauhof+5>
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