Geschäftsführender Vorstand
Der Vorsitzende des Integrationsrates und seine drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand. Sie werden für eine Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen, bereitet die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes vor, beruft und leitet die Sitzungen des Integrationsrates sowie der Vorstandsgremien.