Aufgaben und Leistungen
Beratungsarbeit / einzelfallbezogene Hilfe
Prinzipiell unterliegt die Beratungsarbeit der Schweigepflicht, ist freiwillig und kostenlos
Schülerinnen und Schüler können sich an JaS wenden, ...
- bei persönlichen, familiären, schulischen und beruflichen Problemen und Fragestellungen
- bei Krisen und schwierigen Lebenssituationen
- bei Lernproblemen bis hin zu Prüfungsangst
- bei beruflicher Orientierung und Bewerbung
- bei drohendem Ausbildungs-/Arbeitsplatzverlust
- bei Fragen zu finanziellen Hilfen und Schulden
- bei der Entwicklung eigener Lebensstrategien
- bei Fragestellungen zur gelingenden Integration
- für Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Schwangerschaft, Suchtproblematik
- im Umgang mit Ämtern und Behörden
Eltern, Betreuer, Vormünder, o.ä. können sich an JaS wenden, …
- bei familiären Problemen, z.B. beim Prozess der Ablösung vom Elternhaus
- wenn Sie sich Sorgen um ihren Sohn/Tochter machen
- um sich über andere Fachdienste und weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren
Angebote der Bildung und Qualifizierung
(eigene Angebote sowie deren Organisation und Vermittlung)
- zur beruflichen und persönlichen Orientierung in den Klassen
- zur Förderung der Ressourcen, wie Sozial- und Selbstkompetenz
- zur Förderung der Integration
- Arbeit mit Schulklassen in Kooperation mit den Lehrkräften
- Projektarbeit, z.B.: Einstiegstage – nachhaltige Willkommenskultur, Lernpaten
- Unterstützung der SMV-Arbeit
Kooperation und Vernetzung
- innerhalb der Schule mit Schulleitungen, Lehrkräften und Gremien
- mit Ausbildungsbetrieben, Innungen, Kammern, überbetriebliche Ausbildungsstellen, etc.
- mit Behörden und Einrichtungen außerhalb der Schule: ASD, Jobcenter, Gesundheitsamt, ISKA, Ausländerbehörde Ärzte, Polizei, Berufsberatung, Berufseinstiegsberater, Koordinierungsstelle SCHLAU, MSD an beruflichen Schulen, Sozialbehörden in Nürnberg und anderen Kommunen
- Mitarbeit im pädagogischen Krisenteam der B 11
- Mitgestaltung des Schullebens