Ausstattung der Mobilpunkte

  • An den meisten Mobilpunkten stehen ein bis zwei Carsharing-Fahrzeuge bereit. Lediglich an einzelnen Standorten wie am Hauptbahnhof besteht bereits heute Bedarf für eine größere Anzahl an Fahrzeugen. Die Ergänzung von Carsharing-Fahrzeugen an bestehenden Stationen ist bei entsprechender Nachfrage möglich.
  • Mittlerweile gibt es auch in der Straßenverkehrsordnung eine StVO-konforme Beschilderung.
  • Um zu verhindern, dass private Fahrzeuge die Stellplätze für die Carsharing-Fahrzeuge blockieren, sind derzeit noch zusätzlich zur Beschilderung alle Parkstände mit Bügeln oder Pfosten ausgestattet. Nach der Ausfahrt aus dem Carsharing-Parkplatz muss der Nutzer den Bügel bzw. den Pfosten aufstellen. Bei der Rückkehr kann mit einem speziellen Schlüssel, der im Fahrzeug deponiert wird, der Bügel umgeklappt und auf den reservierten Stellplatz gefahren werden. Dank der StVO-konformen Beschilderung können Falschparker nun auch verwarnt oder sogar abgeschleppt werden. Damit hofft man, zukünftig auf die Absperrbügel verzichten zu können. Dies soll im Rahmen der vierten Ausbaustaufe bei einigen Standorten ausprobiert werden.
  • An den Stationen Rennweg, Forchheimer Straße, Gustav-Adolf-Straße und Maximilianstraße stehen E-Fahrzeuge zur Verfügung. In den nächsten Jahren sollen nach und nach Carsharing-Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch E-Fahrzeuge ersetzt werden. Bei der kommenden Ausbaustufe wird der Ausbau des E-Angebots von Beginn an vorangetrieben.

  1. Mobilpunkt Stele Kaulbachplatz

    Mobilpunkt Kaulbachplatz | mit Stele

    StVO-konforme Beschilderung wird schrittweise bei Mobilpunkten nachgerüstet

  2. Mobilpunkt Lange Gasse

    Mobilpunkt Lange Gasse | StVO-konforme Beschilderung

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